http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.3 | Beschäftigungssicherung und Schutz vor Nachteilen |
| 1.3.4 |
Arbeitszeit
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 |
| Mobile Working [...] Arbeitszeitrechtliche Regelungen [...] 2) Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, der tarifvertraglichen Bestimmungen und die jeweiligen betrieblichen Vereinbarungen finden Anwendung. 3) Im Rahmen von mobile working soll außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätten oder betrieblich veranlassten Arbeitsorte die Arbeitsleistung nur an Werktagen (Montag bis Freitag) in der Zeit von 6 bis 22 Uhr erbracht werden. 4) Zuschläge für Arbeitsleistungen zu ungünstigen Zeiten [...] kommen nur dann [...] zur Anwendung, wenn die den Anspruch begründenden Zeiten betrieblich veranlasst waren. [...] |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /325 |
| Textauszug 3 von 18 | « vorheriger | nächster » |