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Alle Rechte vorbehalten
| 1.3 | Beschäftigungssicherung und Schutz vor Nachteilen |
| 1.3.4 |
Arbeitszeit
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2016 |
| Die Benutzer sind nicht verpflichtet und es wird vom Arbeitgeber explizit nicht gewünscht, dass außerhalb der Arbeitszeit mobil gearbeitet wird. [...] Erlangt der Arbeitgeber Kenntnis von Freizeitarbeit seiner Beschäftigten, muss er sie unterbinden. Weist eine Führungskraft Arbeit außerhalb der Arbeitszeit an oder duldet diese, führt dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Handelt der Arbeitnehmer entgegen dieser Regelung, muss er ebenfalls mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /588 |
| Textauszug 5 von 18 | « vorheriger | nächster » |