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Alle Rechte vorbehalten
| 1.3 | Beschäftigungssicherung und Schutz vor Nachteilen |
| 1.3.4 |
Arbeitszeit
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2020 |
| Gesetzliche, tarifliche, betriebliche und vertragliche Arbeitszeitregelungen sind von den Beschäftigten eigenverantwortlich einzuhalten. […] Alle Arbeitszeiten im Rahmen des mobilen Arbeitens werden erfasst und als Arbeitszeit vergütet, mit folgenden Besonderheiten: a) Mehrarbeit ist nur zuschlagspflichtig, wenn diese von der Führungskraft beantragt bzw. angeordnet wird und durch den örtlichen Standortbetriebsrat genehmigt wurde. Die Zuschlagshöhe richtet sich nach dem am Standort geltenden betrieblichen Regelungen. b) Beschäftigte in mobiler Arbeit haben keinen Anspruch auf Spät- bzw. Nachtzuschläge, es sei denn, die Spät- und Nachtarbeit wurde ausdrücklich durch die Führungskraft beantragt bzw. angeordnet oder es wurde für entsprechende Zeiten auf Veranlassung der Führungskraft ausdrücklich Erreichbarkeit vereinbart und der Beschäftigte erbringt in diesen Zeiten Arbeitsleistung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /313 |
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