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Alle Rechte vorbehalten
| 1.3 | Beschäftigungssicherung und Schutz vor Nachteilen |
| 1.3.4 |
Arbeitszeit
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2018 |
| Rechtliche Rahmenbedingungen Soweit es um die Erbringung der Arbeitszeit in der häuslichen Arbeitsstätte geht, gilt kein bestimmter Arbeitszeitrahmen (insbesondere gilt der Arbeitszeitrahmen, der in Bezug auf Gleitzeit im Angestelltenbereich besteht, nicht). Daher sollen, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, Erreichbarkeitszeiten vereinbart werden. Im Übrigen gelten dieselben gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen wie für sonstige Mitarbeiter, soweit diese anwendbar sind. Insbesondere [sind] die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und die Dokumentation der Arbeitszeiten sicherzustellen. [...] Der Mitarbeiter ist verpflichtet, sämtliche geleisteten Arbeitszeiten zu dokumentieren. Zur Zeiterfassung [...] Variante 1: Der Mitarbeiter erfasst seine Zeiten über das aktuell genutzte Zeiterfassungssystem selber. Variante 2: In der Zeiterfassung wird pauschal das entsprechende Kürzel für einen oder einen halben Arbeitstag hinterlegt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /309 |
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