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| 1.3 | Beschäftigungssicherung und Schutz vor Nachteilen |
| 1.3.4 |
Arbeitszeit
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2016 |
| Die Ausübung betrieblicher Aktivitäten ist Arbeitszeit, auch dann, wenn sie außerhalb des Betriebs unter Nutzung privater Endgeräte erfolgt. Die Regelungen der BV Arbeitszeit finden Anwendung. Das bedeutet insbesondere im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder Urlaub ist auch die Nutzung von Apps arbeitgeberseitig nicht gewünscht. Dies wird gegenüber allen Mitarbeitern und Führungskräften in geeigneter Weise kommuniziert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /281 |
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