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Alle Rechte vorbehalten
| 1.4 | Beteiligung Beschäftigte |
| 1.4.1 |
Vor der Einführung
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2020 |
| Information der Beschäftigten Die Beschäftigten werden über die hier geregelten Maßnahmen auf der Grundlage dieser Vereinbarung sowie auf der Grundlage von § 81 BetrVG als auch der weiteren betriebsverfassungsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben rechtzeitig und umfassend informiert. Während des Planungs- und Implementierungsprozesses werden die Beschäftigten vom Arbeitgeber in geeigneter Weise (z. B. Präsenzveranstaltung, Direct Mail, Intranet-Veröffentlichungen, Roadshows) informiert. Der BR wird in die vorgesehenen Kommunikationsmaßnahmen des Arbeitsgebers so rechtzeitig eingebunden, dass seine Vorschläge bei der Kommunikation berücksichtigt werden können. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /30 |
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