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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

1.4 Beteiligung Beschäftigte
1.4.1 Vor der Einführung

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2020
Information der Beschäftigten
Die Beschäftigten werden über die hier geregelten Maßnahmen auf der Grundlage dieser Vereinbarung sowie auf der Grundlage von § 81 BetrVG als auch der weiteren betriebsverfassungsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben rechtzeitig und umfassend informiert.
Während des Planungs- und Implementierungsprozesses werden die Beschäftigten vom Arbeitgeber in geeigneter Weise (z. B. Präsenzveranstaltung, Direct Mail, Intranet-Veröffentlichungen, Roadshows) informiert. Der BR wird in die vorgesehenen Kommunikationsmaßnahmen des Arbeitsgebers so rechtzeitig eingebunden, dass seine Vorschläge bei der Kommunikation berücksichtigt werden können.
HBS-Datenbank-Nr: 080104 /30
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