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| 1.5 | Gute und gesunde Arbeit |
| 1.5.2 |
Gefährdungsbeurteilung
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2020 |
| Die häusliche Arbeitsstätte muss in einem Raum der Wohnung des Beschäftigten sein, der für einen dauernden Aufenthalt zugelassen ist und für die Aufgabenerledigung unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet ist. Diese Voraussetzungen werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung und ggfs. durch eine Begehung geprüft, die durch den zuständigen Vertreter des Unternehmens gemeinsam mit einem Vertreter des Betriebsrats und mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt wird. [...] Um den Arbeitsschutzbestimmungen Rechnung zu tragen, erfolgt eine ergonomische Endabnahme (Gefährdungsbeurteilung) des häuslichen Bildschirmarbeitsplatzes. Eine Besichtigung erfolgt im Einvernehmen mit dem Beschäftigten. […] Der Arbeitgeber, der Betriebsrat und die Aufsichtsbehörde haben entsprechend der Zusatzvereinbarung mit dem Beschäftigten nach vorheriger terminlicher Absprache das Recht, die häusliche Arbeitsstätte zu besichtigen, wenn hierfür Notwendigkeiten bestehen. Dies gilt auch für die ergonomische Endabnahme des häuslichen Arbeitsplatzes. Die Terminabsprache erfolgt im Einvernehmen mit dem Beschäftigten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /322 |
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