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| 1.5 | Gute und gesunde Arbeit |
| 1.5.3 |
Versicherung im Homeoffice
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Branchenübergreifend 2016 |
| Haftung [...] Die Haftung des Mitarbeiters sowie der in seinem Haushalt lebenden Personen für Beschädigung und Abhandenkommen der eingesetzten Geräte sowie der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. § 8 Unfallschutz 1. Der Mitarbeiter ist im Rahmen des Mobilen Arbeitens bei Ausübung seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung durch die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft abgesichert. Bei Unterbrechungen der Arbeit für private Tätigkeiten (z. B. Arztbesuche, Essen) entfällt für diesen Zeitraum der Versicherungsschutz. 2. Wegeunfälle sind nur auf dem unmittelbaren Weg zwischen außerbetrieblicher und betrieblicher Arbeitsstätte versichert. Wege innerhalb der Wohnung sind grundsätzlich nicht versichert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /266 |
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