Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

1.5 Gute und gesunde Arbeit
1.5.5 Belastungen reduzieren

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2018
Die arbeitsvertraglichen, betrieblichen, gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit und zum Urlaub sind einzuhalten. Dauer, Zeitpunkt und Turnus von Teammeetings werden teamspezifisch unter Berücksichtigung der gesetzlichen und betrieblichen Regelungen sowie besehender Ansprüche der Mitarbeiter festgelegt. Auch im Rahmen agiler Arbeitsformen werden daher flexible und bedarfsgerechte Arbeitszeitmodelle berücksichtigt, mobiles Arbeiten ermöglicht sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert. Abwesenheiten sind mit Blick auf die betriebsbedingten und persönlichen Erfordernisse unter Berücksichtigung der gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen sowie bestehender Ansprüche der Mitarbeiter im agilen Team abzustimmen. Die [Firma] verpflichtet sich, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung sowie sonstigen gesetzlichen, tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen ergebenden Gestaltungsanforderungen einzuhalten und umzusetzen. Die Einzelheiten der Arbeitsplatz- und Raumgestaltung in Betriebsstätten, in denen agil gearbeitet wird, werden mit dem Betriebsrat beraten und, soweit Mitbestimmungsrechte bestehen, vereinbart. Im Rahmen der Einführung agiler Methoden ist gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, welche die Besonderheiten (z. B. unterschiedliche Rollen und Funktionen) [des firmeninternen Digitalisierungsprojektes] [Name] abbildet.
HBS-Datenbank-Nr: 080104 /29
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