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Alle Rechte vorbehalten
| 1.6 | Leistungsregulation |
| 1.6.1 |
Verhaltens-/Leistungskontrolle, Datenschutz
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2020 |
| Zum Mobilen Arbeiten dürfen ausschließlich die betrieblich bereitgestellten Softwareprodukte verwandt werden. Die genutzten Geräte müssen den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Datenschutz entsprechen. [...] Bei der Löschung und Vernichtung von Dokumenten ist die Entsorgung in den Hausmüll verboten. Die Entsorgung von Unterlagen, Datenträgern etc. darf ausschließlich im Betrieb erfolgen. Die Nutzung elektronischer Endgeräte beim Mobilen Arbeiten darf nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt werden. [...] Die Login-Daten oder sonstige durch das mobile Arbeiten im System erfasste Daten dürfen nur ausgewertet werden, wenn eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Systems erforderlich ist [...]. Eine notwendige Auswertung erfolgt durch eine von der Arbeitgeberin benannte Person, ein Mitglied des Betriebsrates und dem Datenschutzbeauftragten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /315 |
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