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| 1.5 | Gute und gesunde Arbeit |
| 1.5.1 |
Allgemeine Regelungen
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2013 |
| Nur Arbeitsplätze gemäß BildSchArbV sind dauerhaft nutzbar [...]. Für dauerhafte Tätigkeiten sind die ergonomischen Grundsätze zu beachten.
[...] Die Beschäftigten werden dahingehend geschult, dass die Grundbedingungen für Arbeitsstätten und Bildschirmarbeitsplätze bekannt sind und auf die entsprechenden Erfordernisse angewendet werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080106 /3 |
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