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| 1.5 | Gute und gesunde Arbeit |
| 1.5.1 |
Allgemeine Regelungen
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2017 |
| Die Teilnahme der Beschäftigten an Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (z. B. Rückenschule, Fitness am Mittag, Yoga, Ernährungsberatung, Fitnessberatung) ist freiwillig. Sie ist ausdrücklich erwünscht und wird durch eine Anrechnung auf die Arbeitszeit für eine Maßnahme pro Woche gefördert; Angebote und Maßnahmen sind entsprechend gekennzeichnet. Weitere Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung dürfen von den Beschäftigten ohne Anrechnung auf die Arbeitszeit genutzt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /284 |
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