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Alle Rechte vorbehalten
| 1.8 | Qualifizierung |
| 1.8.1 |
Beschäftigte
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2019 |
| Gesundheitsschutz [...] Die Einhaltung der Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzregeln liegt daher im Wesentlichen in der Eigenverantwortung der Beschäftigten. Die [Firma] verpflichtet sich aber, die Beschäftigten durch Schulungen und/oder entsprechende Informationsmaterialien zu sensibilisieren. Dokumentation von Unterweisungen Beschäftigte, die von den alternativen Formen der Arbeit Gebrauch machen, sowie deren Vorgesetzte müssen einmal pro Jahr bestätigen, dass sie die bestehenden Regelungen zur Mobilen Arbeit zur Kenntnis genommen haben. Die Bestätigung erfolgt - bis auf Weiteres - in schriftlicher Form an den Vorgesetzten und das Personalamt. Die Beschäftigten erhalten die Möglichkeit, an entsprechenden Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen, z. B. zu folgenden Themen, teilzunehmen: - Arbeits- und Gesundheitsschutz - Unfallschutz/Unfallversicherungsschutz - Datenschutz - IT-Sicherheit - Arbeitszeitreglungen Hierzu werden E-Learning-Module angeboten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /306 |
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