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| 4.2 | Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz |
| 4.2.1 |
Verantwortung der Führungskräfte, Gesetze einhalten, Arbeitsverweigerung, Vorsorge, Versorgung im Ausland
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2007 |
| Die Führungskräfte haben eine besondere Aufsichtspflicht wahrzunehmen und den verantwortungsvollen Umgang mit der flexiblen Arbeitszeit in Abstimmung mit den Arbeitnehmern, den betrieblichen Notwendigkeiten und den gesetzlichen Vorschriften zu regeln. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2592 |
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