http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 4.2 | Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz |
| 4.2.1 |
Verantwortung der Führungskräfte, Gesetze einhalten, Arbeitsverweigerung, Vorsorge, Versorgung im Ausland
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2012 |
| Auf ausländischen Projekteinsätzen ist bei groben Unterschreitungen der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Standards des Arbeitnehmerschutzrechts (u. a. ASiG, ArbZG) der Arbeitnehmer berechtigt, die Arbeitsleistung zu verweigern. Arbeitgeber und Betriebsrat sind unverzüglich zu benachrichtigen. Eine Einkommensminderung ist in solchen Fällen ausgeschlossen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010306 /47 |
| Textauszug 3 von 8 | « vorheriger | nächster » |