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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

4.2 Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz
4.2.1 Verantwortung der Führungskräfte, Gesetze einhalten, Arbeitsverweigerung, Vorsorge, Versorgung im Ausland

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2012
Auf ausländischen Projekteinsätzen ist bei groben Unterschreitungen der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Standards des Arbeitnehmerschutzrechts (u. a. ASiG, ArbZG) der Arbeitnehmer berechtigt, die Arbeitsleistung zu verweigern. Arbeitgeber und Betriebsrat sind unverzüglich zu benachrichtigen. Eine Einkommensminderung ist in solchen Fällen ausgeschlossen.
HBS-Datenbank-Nr: 010306 /47
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