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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

4.3 Vergütung
4.3.1 Zulagen, Prämien

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2011
Dem Mitarbeiter steht unterbestimmten Bedingungen eine Härtezulage zu. Die Härtezulage kompensiert im Verhältnis zum Heimatland insgesamt schwierige Arbeits- und Lebensbedingungen im Gastland und wird als Nettozulage gewährt. Hierbei werden Faktoren wie z. B. Klimabedingungen, Umweltverschmutzung, mangelnder Hygienestandard, Mangel an Kultur- Freizeit- und sozialen Einrichtungen, unzureichende medizinische Versorgung, erhöhtes Sicherheitsrisiko etc. berücksichtigt.
HBS-Datenbank-Nr: 010306 /42
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