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| 4.3 | Vergütung |
| 4.3.1 |
Zulagen, Prämien
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2012 |
| Der Anspruch auf eine Mobilitätszulage entsteht, sobald der Mitarbeiter erstmalig 60 Abstellungstage überschritten hat. Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist, wird die Mobilitätszulage für jeden weiteren Einsatztag gezahlt. [...] Weitere Voraussetzung für die Gewährung der Mobilitätszulage ist, dass der Mitarbeiter zum 31.12. des der Auszahlung vorangehenden Kalenderjahres in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. [...] Die Auszahlung der Zulage erfolgt jährlich mit der Auszahlung des Februarentgelts rückwirkend für das vorangegangene Kalenderjahr. [...] Pro Tag der Abstellung wird eine Mobilitätszulage von 0,5 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts gezahlt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010306 /47 |
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