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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

4.3 Vergütung
4.3.1 Zulagen, Prämien

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2012
Der Anspruch auf eine Mobilitätszulage entsteht, sobald der Mitarbeiter erstmalig 60 Abstellungstage überschritten hat. Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist, wird die Mobilitätszulage für jeden weiteren Einsatztag gezahlt. [...]
Weitere Voraussetzung für die Gewährung der Mobilitätszulage ist, dass der Mitarbeiter zum 31.12. des der Auszahlung vorangehenden Kalenderjahres in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. [...]
Die Auszahlung der Zulage erfolgt jährlich mit der Auszahlung des Februarentgelts rückwirkend für das vorangegangene Kalenderjahr. [...]
Pro Tag der Abstellung wird eine Mobilitätszulage von 0,5 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts gezahlt.
HBS-Datenbank-Nr: 010306 /47
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