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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

4.4 Beteiligung des Betriebsrats, Konfliktfälle
4.4.1 Beteiligung des Betriebsrats

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2012
Beim Auftreten von Problemen oder Streitfällen im Außendiensteinsatz, die nicht anderweitig gelöst werden können, hat der Mitarbeiter die Möglichkeit einen sog. "Ombudsmann" einzuschalten, der die Aufgabe eines unparteiischen Schiedsmannes wahrnimmt. In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann die Lösung/Schlichtung in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand.
Dies geschieht durch:
eine unabhängige Betrachtung des Problems/Streitfalles,
Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente,
Vergleich von Schaden, Aufwand und Kostenfaktoren,
Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung,
oder Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den entsprechenden Fall.
Der Ombudsmann wird von der Personalabteilung und dem Betriebsrat gemeinsam ausgesucht und für die Dauer von jeweils 12 Monaten benannt. Die Funktion kann ggf. auf mehrere Personen aufgeteilt werden.
HBS-Datenbank-Nr: 010306 /47
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