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| 2.1 | Strategiebezug und Definition von strategischer Personalplanung |
| 2.1.1 |
Betriebsspezifische, zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Planung des Personalbedarfs
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Wasserversorger 2000 |
| Personalplanung ist definiert als systematische transparente und vor allem bedarfsgerechte gedankliche Vorwegnahme zukünftiger Personalkapazitäten in Personenjahren (PJ). Nach § 9 des Tarifvertrages zur Arbeitsplatzsicherung der Beschäftigten der [Firma] vom [Datum] wird die Zahl der bei [der Firma] erforderlichen Personenjahre (PJ) gemäß einer im Aufsichtsrat der [Firma] verabschiedeten perspektivischen Personalplanung festgelegt und darf mit Ausnahme von normaler Fluktuation, Umsetzung innerhalb der Standorte oder einvernehmlichem Wechsel zu anderen Unternehmen der [Firma] nicht unterschritten werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /25 |
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