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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

2.2 Ziele und Aufgaben
2.2.1 Beitrag der strategischen Personalplanung zur Unternehmensentwicklung und Beschäftigungssicherung

Es gibt hierzu 24 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2016
Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Kostenstruktur sowie zur Beschäftigungssicherung wird gemäß § 92 BetrVG eine Konzernbetriebsvereinbarung zur einheitlichen strategischen Personalplanung auf Divisionsebene aufgesetzt. Damit sollen die Rahmenbedingungen für die Erarbeitung
- einer Kompetenz-Strategie,
- einer Kapazitäts- und Personalplanung sowie
- deren operative Umsetzung im Rahmen der eHR-Prozesse festgelegt werden.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /39
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