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| 2.2 | Ziele und Aufgaben |
| 2.2.1 |
Beitrag der strategischen Personalplanung zur Unternehmensentwicklung und Beschäftigungssicherung
Es gibt hierzu 24 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2016 |
| Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Kostenstruktur sowie zur Beschäftigungssicherung wird gemäß § 92 BetrVG eine Konzernbetriebsvereinbarung zur einheitlichen strategischen Personalplanung auf Divisionsebene aufgesetzt. Damit sollen die Rahmenbedingungen für die Erarbeitung - einer Kompetenz-Strategie, - einer Kapazitäts- und Personalplanung sowie - deren operative Umsetzung im Rahmen der eHR-Prozesse festgelegt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /39 |
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