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| 2.2 | Ziele und Aufgaben |
| 2.2.1 |
Beitrag der strategischen Personalplanung zur Unternehmensentwicklung und Beschäftigungssicherung
Es gibt hierzu 24 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014 |
| Eine bedarfsorientierte Personalplanung hat dabei folgende Aufgaben zu erfüllen: - die Ermittlung des Personalbedarfs und des sich aus der Personalbestandsplanung ggf. ergebenden Personalveränderungsbedarfs im Rahmen der Zielsetzung des Betriebes, die Bereitstellung der benötigten Arbeitskräfte in der richtigen Anzahl mit der benötigten Qualifikation zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort, - die Begleitung veränderter Arbeitsanforderungen durch gezielte Entwicklungsmaßnahmen, - die bedarfsgerechte Erhaltung und Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern. Zielstellungen einer vorausschauenden, bedarfsorientierten Personalplanung sind vor diesem Hintergrund insbesondere: die Vermeidung einer Über- oder Unterdeckung des Personalbestands und damit - die Vermeidung von hohen Kosten durch kurzfristige Personalbeschaffung oder -freisetzung, - die Vermeidung einer Über- oder Unterforderung des vorhandenen Personals, - die grundsätzliche Vermeidung von Mehr- oder Minderleistungsstunden, - die grundsätzliche Sicherstellung der Urlaubsabwicklung im jeweiligen Urlaubsjahr (Erholungs- und Zusatzurlaub) und die Umsetzung der Urlaubsplanung, - die planmäßige Gewährung aller vorgesehener Ruhezeiten, - die Besetzung aller geplanter Schichten, - die rechtzeitige Bereitstellung des baubedingten Zusatzbedarfs. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /43 |
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