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| 2.2 | Ziele und Aufgaben |
| 2.2.1 |
Beitrag der strategischen Personalplanung zur Unternehmensentwicklung und Beschäftigungssicherung
Es gibt hierzu 24 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014 |
| Zielstellung einer vorausschauenden, bedarfsorientierten Personalplanung ist insbesondere die Vermeidung einer Über- oder Unterdeckung des Personalbedarfs und damit - die Vermeidung einer Über- oder Unterforderung des vorhandenen Personals, - die grundsätzliche Vermeidung der Entstehung von Mehr- oder Minderleistungsstunden, - die grundsätzliche Sicherstellung der Urlaubsabwicklung und damit die Umsetzung der Urlaubsplanung, - die planmäßige Gewährung vorgesehener Ruhezeiten und - die Besetzung geplanter Schichten. Mit der Verfolgung dieser Zielstellungen leistet die Personalplanung einen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /41 |
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