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| 2.3 | Ablauf und Grundlagen der Personalplanung |
| 2.3.1 |
Beteiligte an der Planung sowie Phasen und Schritte der Personalplanung
Es gibt hierzu 23 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014 |
| Die Personalplanung ist einmal jährlich für das Folgejahr und den Mittelfristzeitraum (12, 24, 36, 48 und 60 Monate) zu entwickeln. Sie ist Teil der Unternehmensplanung. Im Rahmen der unterjährigen Steuerung ist die jährliche Personalplanung in jedem Quartal durch die Fachabteilung bzw. die jeweilige Führungskraft gemeinsam mit dem Personalbereich unter Einbeziehung des Betriebsrats auf Aktualität hinsichtlich der zugrunde gelegten Leistungsmengen und des Vertretungsbedarfs zu überprüfen und bei Veränderungen anzupassen.Unterjährige Veränderungen des Personalbedarfs finden ggf. Eingang in den Vorschauprozess. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /43 |
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