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| 2.4 | Instrumente und Teilbereiche der Personalplanung im Detail |
| 2.4.1 |
Personalbedarfsplanung
Es gibt hierzu 28 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014 |
| Die Leistungsmengenplanung erfolgt durch die jeweils zuständigen Fachbereiche/Fachabteilungen in den Unternehmen/Betrieben. Aus der Leistungsplanung, die im Ergebnis die Leistungsstunden enthält, wird der oben beschriebene Grundbedarf an Vollzeitpersonalen (VZP) über den Ansatz der jeweils gültigen Referenzarbeitszeit ermittelt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /41 |
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