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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

2.4 Instrumente und Teilbereiche der Personalplanung im Detail
2.4.1 Personalbedarfsplanung

Es gibt hierzu 28 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014
Die Leistungsmengenplanung erfolgt durch die jeweils zuständigen Fachbereiche/Fachabteilungen in den Unternehmen/Betrieben. Aus der Leistungsplanung, die im Ergebnis die Leistungsstunden enthält, wird der oben beschriebene Grundbedarf an Vollzeitpersonalen (VZP) über den Ansatz der jeweils gültigen Referenzarbeitszeit ermittelt.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /41
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