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| 2.4 | Instrumente und Teilbereiche der Personalplanung im Detail |
| 2.4.1 |
Personalbedarfsplanung
Es gibt hierzu 28 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014 |
| In der ersten Stufe erfolgt die Personalbedarfsplanung auf Basis der Leistungsstunden (bzw. Leistungsmenge) inkl. nicht produktiver Schichtzeiten (z. B. Warte-/Wegezeiten). In dieser Stufe ist - verantwortlich durch die jeweils zuständigen Fachbereiche - der Grundbedarf an Mitarbeitern in Vollzeitpersonalen (VZP) auf Basis der in Zeitbedarfe (Leistungsstunden) umgerechneten Leistungsmenge funktions- und tätigkeitsbezogen zu ermitteln. Der jeweilige Zeitbedarf bestimmt sich entsprechend den arbeitsorganisatorischen Bedingungen nach unterschiedlichen Verfahren, z. B. nach Fertigungsstunden oder Besetzungszeiten. Soweit Planungswerte vorhanden sind, dienen diese als Grundlage für die Leistungsplanung. Aus der Leistungsplanung wird der oben beschriebene Grundbedarf an Vollzeitpersonalen (VZP) über den Ansatz der jeweils gültigen Referenzarbeitszeit ermittelt. In einer zweiten Stufe wird die Personalbestandsplanung als Bestandteil der Personalplanung, verantwortlich durch den Personalbereich gemeinsam mit den zuständigen Fachbereichen im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung, durchgeführt. Der "Vertretungsbedarf gesamt" untergliedert sich in "Vertretungsbedarf" und "sonstiger Vertretungsbedarf". lm "Vertretungsbedarf" sind z. B. Urlaub, Krankheit (für die Dauer der Entgeltfortzahlung), Feiertage, Qualifizierungszeiten, Zeitanteile befristeter Untauglichkeit, geplantes Freistellungsvolumen aus Langzeitkonten sowie der geplante Abbau von Mehrleistungen, Urlaubsrückständen und Minderleistungen zu berücksichtigen. Hierzu werden entsprechende Prognosen erstellt [...]. Im "sonstigen Vertretungsbedarf" werden die prognostizierten Zeitanteile für Nachfolgequalifizierung und dauerhafte Untauglichkeit erfasst. Der "Vertretungsbedarf gesamt" wird auf Basis des jeweiligen Vertretungsanteils im aktiven Personalbestand einschließlich seiner prognostizierten und geplanten Entwicklung ermittelt. Die Summe aus "Grundbedarf" und "Vertretungsbedarf gesamt" ergibt den "Personalbedarf gesamt" in VZP. Alle Änderungen des "Personalbedarfs gesamt" sind grundsätzlich mit konkreten Maßnahmen zu belegen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /43 |
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