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| 2.4 | Instrumente und Teilbereiche der Personalplanung im Detail |
| 2.4.1 |
Personalbedarfsplanung
Es gibt hierzu 28 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 |
| Inhalt der Arbeit: Der Personalplanungsausschuss hat die Aufgabe, alle Fragen der Personalplanung wie den zukünftigen Personalbedarf in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht, zu beraten. Dazu zählen u. a.: Die Planung und Beratung der Berufs- und beruflichen Weiterbildung, sowie anderer geplanter Bildungsmaßnahmen (Fortbildungsplanung). Die Planung und Beschaffung des notwendigen Personals entsprechend den betrieblich erforderlichen Qualifikationen (Personalbeschaffungsplanung). Die Planung des Einsatzes des vorhandenen und zu beschaffenden Personals (Personaleinsatzplanung). Der Abbau und die Freisetzung von Personal (Personalabbauplanung). |
| HBS-Datenbank-Nr: 080220 /137 |
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