Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

2.5 Datenschutz
2.5.1 Zweckgebundene Datenerhebung

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009
Werden im Rahmen der Personalplanung durch rechnergesteuerte Systeme oder andere technische Einrichtungen Arbeitnehmerdaten erfasst, gespeichert und ausgewertet, darf ihre Verwendung ausschließlich für die Zwecke von Personalplanungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 1 erfolgen. Die Verwendung für Zwecke der Verhaltens- und Leistungskontrolle ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist oder wird.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /33
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