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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

2.6 Geltungsbereich
2.6.1 Räumlicher, persönlicher und sachlicher Bezugsrahmen der Personalplanung

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019
Die Vertragsparteien stimmen überein, dass durch diese KBV die Rechte der Betriebsräte nach §§ 92 ff BetrVG unberührt und nicht verbraucht werden. Die Betriebsparteien (Arbeitgeber - GBR/BR) können auf freiwilliger Basis den Prozess nach § 3 aufgrund von gesellschaftsspezifischen Rahmenbedingungen ausgestalten, dabei muss die Kompatibilität der Ergebnisse zur GJA [Global Job Architecture] und zu SQP [strategische qualitative Personalplanung] gewahrt bleiben.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /44
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