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Alle Rechte vorbehalten
| 2.6 | Geltungsbereich |
| 2.6.1 |
Räumlicher, persönlicher und sachlicher Bezugsrahmen der Personalplanung
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 |
| Die Vertragsparteien stimmen überein, dass durch diese KBV die Rechte der Betriebsräte nach §§ 92 ff BetrVG unberührt und nicht verbraucht werden. Die Betriebsparteien (Arbeitgeber - GBR/BR) können auf freiwilliger Basis den Prozess nach § 3 aufgrund von gesellschaftsspezifischen Rahmenbedingungen ausgestalten, dabei muss die Kompatibilität der Ergebnisse zur GJA [Global Job Architecture] und zu SQP [strategische qualitative Personalplanung] gewahrt bleiben. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /44 |
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