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| 2.6 | Geltungsbereich |
| 2.6.1 |
Räumlicher, persönlicher und sachlicher Bezugsrahmen der Personalplanung
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2008 |
| Artikel 1.1 Geltungsbereich Die vorliegende Vereinbarung gilt für [Firma] und alle europäischen Tochtergesellschaften, die voll konsolidiert sind bzw. für diejenigen Unternehmen, an denen der Konzern einen Anteil von mehr als 50 % besitzt, vorausgesetzt, das Kriterium des beherrschenden Einflusses wird erfüllt. Artikel 1.2 Geltungsmodalitäten Das vorliegende Dokument ist eine Vereinbarung mit direkter Geltung für alle Unternehmen gemäß Artikel 1.1. Diese müssen die nachstehend aufgeführten Grundsätze und Modalitäten innerhalb von spätestens einem Jahr ab dem Datum der Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung umsetzen. Innerhalb dieser Jahresfrist sollen folgende Schritte realisiert werden: Innerhalb der ersten 6 Monate - Einrichtung eines europäischen [Beschäftigungs- und Kompetenzplanungs]-Ausschusses von Länderausschüssen und gegebenenfalls von territorialen Ausschüssen - Organisation einer ersten Sitzung der [Beschäftigungs- und Kompetenzplanungs]-Ausschüsse mit folgenden Themen: Vorstellung der Vereinbarung, Darstellung des jeweiligen Kenntnisstandes und der Struktur der Bestandsaufnahmen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /35 |
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