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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

2.6 Geltungsbereich
2.6.1 Räumlicher, persönlicher und sachlicher Bezugsrahmen der Personalplanung

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2013
Geltungsbereich/Allgemeines
- Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer der Gesellschaft und die im Betrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer. Die Betriebsvereinbarung gilt nicht für Arbeitnehmer, die als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG zu qualifizieren sind.
- Diese Betriebsvereinbarung regelt sachlich die Personalplanung gem. § 92 BetrVG.
- Soweit in dieser Betriebsvereinbarung von "Arbeitnehmer" oder "Leiharbeitnehmer" die Rede ist, sind aus Gründen der besseren Lesbarkeit zugleich auch "Arbeitnehmerin" und "Leiharbeitnehmerin" gemeint.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /36
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