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| 2.6 | Geltungsbereich |
| 2.6.1 |
Räumlicher, persönlicher und sachlicher Bezugsrahmen der Personalplanung
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2013 |
| Geltungsbereich/Allgemeines - Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer der Gesellschaft und die im Betrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer. Die Betriebsvereinbarung gilt nicht für Arbeitnehmer, die als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG zu qualifizieren sind. - Diese Betriebsvereinbarung regelt sachlich die Personalplanung gem. § 92 BetrVG. - Soweit in dieser Betriebsvereinbarung von "Arbeitnehmer" oder "Leiharbeitnehmer" die Rede ist, sind aus Gründen der besseren Lesbarkeit zugleich auch "Arbeitnehmerin" und "Leiharbeitnehmerin" gemeint. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /36 |
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