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| 2.6 | Geltungsbereich |
| 2.6.1 |
Räumlicher, persönlicher und sachlicher Bezugsrahmen der Personalplanung
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2016 |
| Unternehmen Diese Konzernbetriebsvereinbarung gilt in den in der Anlage 1 abschließend aufgeführten Konzerngesellschaften. Diese werden nachfolgend jeweils als Gesellschaften bezeichnet. Betriebe Die Konzernbetriebsvereinbarung gilt für alle Betriebe der in Anlage 1 genannten Gesellschaften. Persönlich Die Konzernbetriebsvereinbarung gilt für die Mitarbeiter, die bei einer in der Anlage 1 aufgeführten Gesellschaften in einem Arbeitsverhältnis stehen und dem Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 5 BetrVG) unterliegen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /39 |
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