Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

2.6 Geltungsbereich
2.6.1 Räumlicher, persönlicher und sachlicher Bezugsrahmen der Personalplanung

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2016
Unternehmen
Diese Konzernbetriebsvereinbarung gilt in den in der Anlage 1 abschließend aufgeführten Konzerngesellschaften. Diese werden nachfolgend jeweils als Gesellschaften bezeichnet.
Betriebe
Die Konzernbetriebsvereinbarung gilt für alle Betriebe der in Anlage 1 genannten Gesellschaften.

Persönlich
Die Konzernbetriebsvereinbarung gilt für die Mitarbeiter, die bei einer in der Anlage 1 aufgeführten Gesellschaften in einem Arbeitsverhältnis stehen und dem Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 5 BetrVG) unterliegen.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /39
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